
Wichtige Änderung zum 1. Mai 2025 bei der Beantragung von Ausweisdokumenten!
Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente (z. B. Reisepass, Personalausweis etc.) nicht mehr zugelassen.
Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Einwohnermeldeamt bei der Verwaltungsgemeinschaft Boos übermittelt werden.
Als Alternative zu einem Fotostudio, haben Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Mai 2025 die Möglichkeit Lichtbilder direkt vor Ort im Einwohnermeldeamt elektronisch aufnehmen zu lassen, welche im Anschluss medienbruchfrei in den Antragsprozess übernommen werden.
Wird für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel) das Lichtbild im Einwohnermeldeamt angefertigt, kostet das ab dem 1. Mai 2025 bundeseinheitlich 6,00 € zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokuments. Sollten Sie ausnahmsweise zwei Dokumente (z. B. Personalausweis und Reisepass) zeitgleich beantragen wollen, zahlen Sie je Dokument 6,00 € zusätzlich.
Grund für die o. g. Änderung sind Erwägungen des Gesetz- und Verordnungsgebers, dass der Gefahr von gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden soll.
ACHTUNG:
Für die Beantragung von Fischereischeinen und Parkerleichterungen benötigen Sie auch nach dem 1. Mai 2025 weiterhin papierbasierte Passbilder!
gez. Sebastian Plail
Geschäftsstellenleiter